In einer der schönsten Regionen Mecklenburg-Vorpommerns, der Mecklenburgischen Seenplatte, befindet sich der RuheForst Müritz. In der unmittelbaren Umgebung von Waren, Röbel, Malchow und dem Land Fleesensee bietet sich hier die letzte Ruhestätte inmitten eines idyllischen Laubwaldes. Alte Eichen und Buchen stehen umringt von jungem Ahorn, Ulmen und Eschen in einer sanften Hügellandschaft. Besinnlich wandeln Licht und Schatten die Stimmung im Wald. Alte Buchen und Eichen überragen majestätisch jüngere Bäume, Himbeerfelder, Farne und Waldgräser.

Fernab von jeder Betriebsamkeit, unter den Kronen der Edelhölzer, befinden sich im naturbelassenen RuheForst zahlreiche RuheBiotope. Diese Flächen, durch einen Baum oder ein anderes Naturmerkmal gekennzeichnet, können als letzte Ruhestätte ausgewählt werden. Hier können einzelne Personen, Familien oder andere im Leben verbundene Menschen beigesetzt werden.

  • Auf Trauerzeremonien kann, muss aber nicht verzichtet werden; sie können individuell gestaltet werden.
  • Eine namentliche Kennzeichnung des Grabes ist möglich. RuheBiotope benötigen keine Pflege, da sie Teil des natürlichen Waldes sind. Sie können schon zu Lebzeiten ausgewählt werden und so wichtige Bezugspunkte sein.
  • Das Recht auf Nutzung eines RuheBiotops kann auf bis zu 99 Jahre erworben werden.
  • Die Auswahl erfolgt gemeinsam mit dem Förster.
  • Die Absicherung der Kundenrechte erfolgt über die Eintragung im Biotopregister.
  • Die Asche des Verstorbenen wird in einer biologisch abbaubaren Urne beigesetzt.

An einem ruhig gelegenen Andachtsplatz inmitten des Waldes ist der Abschied vom Verstorbenen möglich. Es besteht die Gelegenheit, Trauerzeremonien individuell selbst zu gestalten oder gestalten zu lassen. Eine namentliche Kennzeichnung des Grabes kann am Baum mit einer kleinen Tafel erfolgen. Die Auswahl eines RuheBiotopes erfolgt gemeinsam mit dem betreuenden Förster des Forstamtes. RuheBiotope können schon zu Lebzeiten ausgewählt und so zu wichtigen Bezugspunkten werden. In einem RuheBiotop können bis zu 12 Personen beigesetzt werden.